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Allgemeine Bedingungen des Reisebüros KARETA

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Bedingungen sind Teil des Vertrags, zwischen NARDA-Kareta Turizem d.o.o. (im weiteren Text Reisebüro KARETA) und dem Reisenden, der sich für ein touristisches Arrangement anmeldet. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten nur für touristische Arrangements, die von dem Reisebüro KARETA organisiert werden, außer wenn es ausdrücklich angegeben wird, dass es auch für den Verkauf von touristischen Arrangements anderer Organisatoren gilt. Falls in einem Programm andere allgemeinen Bedingungen angeführt werden, gelten diese.

Falls dem Reisenden die Arrangements per Telefon oder Internett verkauft wurden, gilt es, dass der Reisende die Allgemeinen Bedingungen mit der Bestellung des touristischen Arrangements erhalten hat und mit deren Bedingungen einverstanden ist. Die Allgemeinen Bedingungen sind Teil unserer Programme und sind an allen Verkaufsstellen verfügbar. Die Allgemeinen Bedingungen sind auch auf unserer Internetseite www.kareta.si angeführt.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR REISEN UND AUSFLÜGE FÜR GRUPPEN

Für, für Gruppen erstellte Programme bzw. auf Wunsch erstellte Programme für Gruppen, gelten dieselben Allgemeinen Bedingungen, wie für den Besteller von erstellten Reisen oder Ausflügen. Diese Allgemeinen Bedingungen werden Gruppen sowie dem Besteller der Reise oder des Ausflugs zusammen mit dem Programm zugeschickt. Dem Besteller wird auch ein Anmeldungsformular geschickt, den er ausfüllt und sich somit das Arrangement reserviert. Auf dem Anmeldungsformular sind unsere Allgemeine Bedingungen für Gruppen sowie Zahlungsbedingungen kurz Zusammengefasst.

ANMELDUNGEN

Anmeldungen werden im Fremdenverkehrsbüro auf Prežihova Ulica 24, Ravne na Koroškem abgeschlossen. Bei der Anmeldung schließen das Reisebüro KARETA, als der Organisator der Reise, und der Reisende das Anmeldungsformular (Angebot) ab, das auch als Bestätigung für den Antritt an der Reise gilt. Falls den Teilnehmer einer Reise eine Rechtsperson anmeldet, kann das Anmeldungsformular über Fax oder E-Mail abgeschlossen werden, doch es muss seitens des Reisebüros KARETA bestätigt werden. Falls der Reisende die Anzahlung oder die erste Rate nicht bezahlt, wird die Reservierung als nicht abgeschlossen gehandelt.

Bei der Anmeldung ist der Reisende verpflichtet alle Daten anzugeben und für das Reiseprogramm nötige Dokumente vorzulegen, er muss auch eine Anmeldegebühr bezahlen, sowie eine Anzahlung bei der Anmeldung machen.

Gemäß der Preiseliste, die sichtbar in der Geschäftsstelle Kareta offen liegt, stellt das Reisebüro Kareta für ihre Dienstleistung dem Besteller, die Kosten für die Reservierung sowie die Erstellung des Programms bei dem Verkauf von touristischen Arrangements in Höhe von 15€ per Anmeldung (Voucher) in Rechnung. Bei Verkauf von eintägigen Ausflügen werden die Anmeldungskosten nicht angerechnet.

Beziehungsweise Kosten in Höhe von 10€ per Person bei auf Wunsch erstellten touristischen Arrangements. Die Kosten für auf Wunsch Erstellte Programme werden für Gruppen mit mehr als 10 Personen nicht in Rechnung gestellt.

Der Reisende kann die Reise per Post, im Internet oder am Telefon reservieren. Wenn sich der Reisende am Telefon oder per Internet anmeldet, wird der Vertrag mit der Mitteilung der Kreditkartennummer oder per Abmachung durch die Bankzahlung (Zahlschein, Überweisung…) als abgeschlossen gehandelt. Falls das Reisebüro KARETA Ausflüge für Gruppen organisiert, gilt es, dass die Anmeldung durch den Besteller der Gruppe bestätigt wurde, wenn der Zuständige Besteller das Anmeldungsformular für die Gruppe unterzeichnet. Der Reisende muss bei der Anmeldung alle nötigen Daten und Dokumente vorlegen, die das Reiseprogramm fördert sowie die Kosten der Anzahlung des gesamten Arrangements in Höhe von 30% bezahlen. Der Kunde hat auch die Möglichkeit von Angeboten mit Optionsdatum, von einem bis sieben Tage, das aber von dem Tag des Reiseantritts und der Zahl der Reservierungen abhängt. Falls der Kunde die Anzahlung oder die erste Ratte nach dem Ablauf dieser Frist nicht bezahlt, wird es gehandelt, dass der Kunde an dieser Reise nicht teilnimmt. Die Anmeldungsfrist gilt bis zur Besetzung der Plätze, nur wenn es im Programm nicht anders aufgeführt wird. Es empfiehlt sich eine schnelle Anmeldung.

PREISE

Die Preise sind in EUR angegeben und wurden am 1.1.2016 errechnet. Bei Reisen nach Großbritannien, Australien, Asien, Amerika, bestehend aus Nordamerika (mit Zentralamerika) und Südamerika sowie nach Afrika, sind die Preise teils auf den Wechselkurs des Euros und teils des Wechselkurses der Währung, die für die Abrechnung der Dienstleistung benutzt wird, gebunden (Pfund, Australischer Dollar, USA Dollar, Chinesischer Yuan, japanischer Yen…). Im Falle einer Änderung des Wechselkurses der Währung, kann sich auch die Ausrechnung in Euro ändern. Gemäß dem Gesetz nimmt sich das Reisebüro KARETA das Recht die Preise zu erhöhen, wenn sich nach der Schließung des Vertrags der Wechselkurs der Währungen oder der Preis der Transportunternehmen ändert, was den Preis der Reise verändern kann. Falls sich der Preis um 10% erhöht oder verringert, hat der Reisende das Recht von dem Vertrag zurückzutreten und bekommt das ganze Geld zurückerstattet. Über die Preiserhöhung werden die Reisenden schriftlich benachrichtigt. Die Erhöhung des touristischen Arrangements darf sich mindestens bis zum zwanzigsten Tag bevor dem Reisebeginn erhöhen.

Das Reisebüro KARETA kann im Programm festlegen, dass der Reisende, alle Dienstleistungen am Ort selber bezahlt. Somit tritt das Reisebüro KARETA nicht als ein Organisator oder Vermittler auf, sondern nur als ein Informationsgeber. In diesem Fall werden Reklamationen vor Ort gemacht.

Zusatzleistungen, sind Leistungen, die in der Regel im Preis des touristischen Arrangements nicht inbegriffen sind (Einzelzimmerbett, Spezial Nahrung, mögliche Zusatzausflüge u.a.), deshalb werden sie vom Reisenden selbst bezahlt, außer wenn es in Programm nicht anderes steht.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Tag der Buchung zählt der Tag an dem der Reisende in dem Reisebüro Kareta die Reiseanzahlung gemacht hat bzw. wenn das Reisebüro Kareta die Anzahlung auf dem Bankkonto des Reisebüro Kareta überwiesen bekommt.

Zahlungsmöglichkeiten: 1. 100% bei der Anmeldung. 2. 30% bei der Anmeldung bzw. bis 7 Tage nach der Anmeldung, die restlichen 70% spätestens 3 Tag vor dem Reisebeginn bzw. wie es im Programm angeführt wird. 3. Zahlung nach Raten (Dauerauftrag oder wenn anders besprochen). Bei der Ratenzahlung ist es nötig das ein Vertrag bei der Anmeldung gemacht wird. Die erste Rate, bzw. Anzahlung von 30% muss bei der Anmeldung gemacht werden, der Rest in festgelegten monatlichen Abständen bis zum Tag der Abreise.

Falls der Reisende den Rest des Arrangements in dem voraussichtlichen Termin nicht bezahlt, gilt es, dass der Reisende von dem Arrangement zurückgetreten ist und es gelten in diesem Dokument angeführte allgemeinen Bedingungen für den Reise Rücktritt.

Der Reisende kann in bar zahlen oder mit einem anderen Zahlungsmittel. Gemäß den Geschäftsbedingungen der Finanzinstitutionen, im Falle einer Barzahlung oder einer bargeldlosen Zahlung (Banküberweisung und Kreditkarte) der touristischen Arrangements oder anderer Dienstleistungen des Reisebüros Kareta, kann bei einem Fall von einer Rückerstattung des Reisebüros Kareta keine Barrückzahlung gemacht werden, der Reisende kann aber eine Gutschrift verlangen, die das Reisebüro Kareta auf das Bankkonto des Reisenden überweist, falls er dazu berechtigt ist.

KINDER

Es gibt bestimmte Beispiele bei denen, in bestimmten Programmen des touristischen Arrangements, es festgelegt ist, dass Minderjährige, dessen Alter von dem Programm abhängig ist, wenn sie in Begleitung zweier Erwachsener mitreisen, einen Rabatt auf bestimmte Dienstleistungen des touristischen Arrangements oder auf das ganze touristische Arrangement bekommen. Die Höhe des Rabatts und dessen Bedingungen sind in dem Individuellen Programm des touristischen Arrangements festgelegt. Wenn im bestimmten Programm keine Rabatte für Minderjährige, die mit zwei Erwachsenen reisen, vorhergesehen sind, bedeutet es, dass das touristische Arrangement keine solche Rabatte anbietet. Jedes Kind, unabhängig vom Alter und möglicher Rabatte, muss bei dem Reisedokument aufgeführt werden und muss gültige Dokumente, die für die Reise ins Ausland nötig sind, haben. Falls das Kind nicht auf dem Reisedokument bzw. Voucher für das bestimmte touristische Arrangement angeführt wird, gilt es, dass das Kind nicht im Rahmen dieses touristischen Arrangements reisen kann.

VERSICHERUNG

Reisende sind, solange sie an einer Reise teilnehmen, unfallversichert. Die Unfallversicherung ist im Reisepreis schon inbegriffen. Da die Unfallversicherung nicht alles deckt empfiehlt sich zusätzlich noch: Auslandsreisekrankenversicherung, Europäische Krankenversicherung und zwar als Versicherungspaket oder nur als Reiserücktritts-Versicherung bzw. Reiseversicherung. Reisende werden über die verschiedenen Möglichkeiten der Versicherungen bei der Anmeldung informiert. In allen Fällen ist das Reisebüro KARETA nur ein Vermittler, das die Versicherungen anderer Anbieter verkauft mit denen es vertraglich gebunden ist.

ABFAHRTEN UND FAHRT

Angebote des Reisebüros KARETA basieren auf der erstklassigen Qualität unserer Busse außer wenn es mit den Reisenden anders besprochen wurde. Falls Reisende aus Städten die nicht auf den festgelegten Haltestellen der Reise kommen, besteht die Möglichkeit, dass sie bei einer Bus Zuzahlung von uns abgeholt werden.

Das Reisebüro KARETA trägt keine Verantwortung für die Pünktlichkeit des Transports bei Land, Wasser und Luft, im Falle, dass der Reisende regelmäßige oder unregelmäßige öffentliche Verkehrsmitteln, Busse, Schiffe oder Flugzeuge nutzt.

Die Verantwortung der Transportunternehmen ist im Vertrag, das zwischen dem Reisenden und dem Transportunternehmen festgesetzt wird, festgelegt, das bei der Nutzung des Transports in Kraft tritt.

Das Reisebüro KARETA trägt die Verantwortung nur für mögliche undurchführbare Dienstleistungen für die noch in Arbeit stehenden Programme, was dementsprechend materielle Kosten mit sich bringt. Die Tourismus Agentur KARETA haftet nicht für den Schaden, das bei eventuellen Verspätungen, Absagen des Transports oder des Transportmittels zustande kommen können.

RÜCKTRITT VON DER REISE

Falls der Reisende mündlich oder schriftlich den Rucktritt an der Reise, für die er sich angemeldet hat, mitteilt, hat das Reisebüro KARETA das Recht anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen die mit einer Absage zustande kommen. Abhängig von dem Tag der Abreise, hat das Reisebüro KARETA das Recht bei Reisen in Slowenien und Europa folgende Stornogebühren zu fordern:

  • Bis zu 30 Tagen vor der Abreise         administrative Kosten (min. 15 EUR)
  • 29-22 Tage vor der Abreise          20% des Reisebetrags
  • 21-15 Tage vor der Abreise 30% des Reisebetrags
  • 14-8 Tage vor der Abreise 50% des Reisebetrags
  • 7-1 Tage vor der Abreise 80% des Reisebetrags
  • Tag der Abfahrt bzw. nach der Abfahrt 100% des Reisebetrags

Für Interkontinentale Reisen (Reisen außerhalb Europas) gelten strengere Vorschriften im Falle der Absage des Reisenden:

  • Bis zu 45 Tagen vor der Abreise administrative Kosten (min. 15 EUR)
  • 44-30 Tage vor der Abreise 15% des Arrangement Preises
  • 29-22 Tage vor der Abreise 25% des Arrangement Preises
  • 21-15 Tage vor der Abreise 45% des Arrangement Preises
  • 14-8 Tage vor der Abreise 70% des Arrangement Preises
  • 7-1 Tage vor der Abreise 90% des Arrangement Preises
  • Tag der Abfahrt und nach der Abfahrt 100% des Arrangement Preises

Änderung der Reservierung bis zu 30 Tagen (Europa) bzw. bis zu 45 Tagen (Welt) vor der Abfahrt, rechnet das Reisebüro KARETA 10.00 Euro pro Person an. Wenn die Kostenvergütung im Programm anders angeführt wird, gelten die Bedingungen des Programms. Falls der Reisende während der Reise auf seinen Wunsch hin von der Reise abtritt, hat er bei der Rückkehr nicht das Recht auf Ruckerstattung.

Sofern der Reisende währende der Reise auf seinen Wunsch hin, das Programm ändert bzw. nicht per Programm reist, das Bestandteil des Vertrags mit dem Reisebüro KARETA ist, gilt es, dass der Reisende während der Reise vom Vertrag zurücktrat. In diesem Fall kommt der Reisende für alle anfallenden Kosten und Schäden, die er damit verursacht hat, auf.

Falls das Programm auf den Wunsch des Reisenden oder auf Grund höherer Gewalt, ohne dass dafür Grunde für falsch durchgeführte Dienstleistungen seitens des Reisebüros KARETA bestehen, hat der Reisende kein Recht auf Schadensersatz oder Preiserlass.

Falls der Reisende die Rücktrittsversicherung genommen hat, gelten Bedingungen der Rücktrittsversicherung.

RÜCKTRITTSVERSICHERUNG (Risiko Versicherung)

Wir empfehlen den Reisenden eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, dass sie sich für eventuelle Absagen des touristischen Arrangements oder Flugtickets absichern bei:

  • Unfall, Tod oder unerwartete Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Versicherten
  • Tod von Familienmitgliedern des Versicherten, was es dem Versicherten nicht möglich macht an der Reise teilzunehmen
  • Unfall oder unerwartete Verschlechterung des Gesundheitszustandes der engeren Familienmitglieder des Versicherten, die dem Versicherten wegen der Krankenpflege oder möglicher Hospitalisierung das Reisen unmöglich macht
  • Vorladung oder andere amtliche Aufforderungen
  • Umwelt Katastrophen

Die Versicherung deckt in den oben aufgelisteten Punkten auch die Rücktrittskosten der Reise für in der Police aufgeführten Familienmitglieder.

Die Versicherung deckt auch die Rücktrittskosten des Versicherten, wenn die in der Police angeführte Personen, wegen der oben aufgelisteten Punkten, nicht an der Reise antreten konnten.

Die Höhe der Unfallversicherung beträgt 5% des Gesamtpreises des von dem Reisebüro KARETA organisierten touristischen Arrangements und 7% des Gesamtpreises der Organisation anderer Organisatoren bzw. Flugtickets.

Das Reisebüro KARETA hat, obwohl die Rücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, für den Fall des Reiserücktritts das Recht die Rückerstattung der administrativen Kosten, in Höhe von 15 Euro, für das Arrangement, Voucher zu fordern.

Bei der Absage des Reisearrangements ist es nötig die Rücktrittsversicherung bei der Reisevertragsschließung abzuschließen. Falls der Reisende die Reise schriftlich und mit entsprechender Mitteilung nicht in 24 Stunden vor dem Tag, der als Reisebeginn angegeben wird absagt, hat er nicht das Recht aufgrund der abgeschlossenen Rücktrittsversicherung die Kosten ruckerstattet zu bekommen. Wenn der Reisende von dem Transportunternehmen (Schiff, Flug, Bus, u.a.) zur Fahrt aus irgendwelchem Grund, sei es wegen der Sicherheit oder Regulativer Natur, entweder zwischen oder vor der Reise, nicht zugelassen wird, wird es gehandelt als ob er zu der Reise nicht angetreten ist bzw. von dem Vertrag zurücktrat. Der Reisende ist in diesem Fall für alle anfallende Kosten verantwortlich und kann keine Kostenrückerstattung Aufgrund der abgeschlossenen Rücktrittsversicherung verlangen.

Wenn der Reiserücktritt aufgrund der Gesundheitsverschlechterung des Reisenden oder dessen Familienmittglieds (dessen Verwandtschaftsbeziehung aus den erforderlichen Dokumenten ersichtlich sein muss), unmöglich an der Reise teilnehmen kann, muss er eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt vorlegen.

Falls der Reisende, wegen dem Einwirken einer dokumentierten höheren Macht, von der Reise Abtritt bzw. von dem Vertrag zurücktritt, die er in der Zeit vor dem abschließen des Reisevertrags nicht vorhersehen konnte, und dafür auch offizielle Dokumente vorweisen kann, aber die Rücktrittversicherung noch nicht abgeschlossen hat, hat das Reisebüro KARETA das Recht der Rückerstattung aller schon anfallenden Kosten sowie für die Kosten die mit einer Reiseabsage hineingehen. Die Differenz wird dem Reisenden zurückerstattet.

REISEABSAGE ODER PROGRAMMÄNDERUNG

Das Reisebüro KARETA hat das Recht, dass sie aufgrund der geltenden Gesetzesbestimmungen, die Reise spätestens 7 Tage vor der Abfahrt absagt, wenn sich für die Reise bestimmte Zahl der Reisenden nicht anmeldet. Falls es im Programm nicht anders angeführt wird, ist die minimale Zahl der Reisenden 30 Personen. Bei einer geringeren Anzahl von Personen ist die Reise nur bei Zuzahlung, bzw. nach dem Preis, das bei einer geringeren Anzahl der Reisenden schon aufgeführt ist, möglich.

Das Reisebüro KARETA hat das Recht ganz oder teils von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass sie dem Reisenden seine Kosten zurückerstatten muss, wenn vor der Verwirklichung des Vertrags oder dazwischen, unvorhergesehene Ereignisse auftraten, die man nicht erahnen oder verhindern konnte. Für das Reisebüro KARETA sind diese Ereignisse ein solider Grund, dass der Vertrag nicht aufgesetzt werden würde, wenn diese Ereignisse bekannt gewesen wären.

Das Reisebüro KARETA hat das Recht den Tag, die Uhrzeit und den Ort der Reiseabfahrt zu ändern, wenn sich der Schiffsfahrplan oder Flugplan ändert oder aufgrund Höherer Macht. Auch die Fahrtrichtung kann sich ändern, wenn sich die Grundbedingungen der Reise (geänderter Fahrplan, Naturkatastrophen, unzuverlässige Position auf einem Gebiet usw.), auf die das Reisebüro KARETA keinen Einfluss, ohne Schadensersatz, hat, ändern. In diesem Fall handelt das Reisebüro KARETA nach den gültigen Vorschriften, die im internationalen Passagierverkehr gelten.

Das Reisebüro KARETA kann den Vertrag bzw. kann von dem Vertrag zurücktreten und von dem Reisenden Schadensersatz fordern, wenn der Reisende die Bedingungen, die mit dem Vertrag eingehen, das er mit dem Reisebüro KARETA eingegangen ist, nicht einhält, insbesondere, wenn sich herausstellt, dass der Reisende mit Absicht falsche Daten angegeben hat und zwar über die Anzahl der Reisenden oder deren Alter bzw. dass zur Zeit der Reise Änderung vorgekommen sind, ohne dass der Reisende das dem Reisebüro KARETA mitgeteilt hatte.

Falls das Reisebüro KARETA die Reise abgesagt hat, hat der Reisende das Recht zu einer Rückerstattung des Gesamtpreises des touristischen Arrangements. Falls die Reise abgesagt wurde, hat der Reisende kein Recht an der Rückerstattung des bezahlten Visums, das für den Eintritt in das geplante Reiseland notwendig ist, sowie die Kosten für die Impfung, die für das Programm notwendig waren.

Falls es zur nachträglichen Änderungen des Programms durch das Reisebüro KARETA kommt, wird der Reisende von dem Reisebüro Kareta sofort in Kenntnis gebracht.

Das Reisebüro KARETA haftet nicht für die Verspätung von Bussen, Flügen, Schiffen oder Zügen sowie für die Änderungen des Programms die mit den Verspätungen zusammenhängen.

Falls der Zustand an dem Reiseziel dem Reisebüro KARETA nicht die Möglichkeit bietet die Reisenden, in dem reservierten Objekt, unterzubringen, kann das Reisebüro KARETA den Reisenden eine neue Unterkunft, in demselben Ort und in einem Objekt mit gleicher oder höherer Kategorie, besorgen.

Der Organisator der Programme hat das Recht das Programm zu ändern, wenn es zu unvermeidbaren Vorkommnissen kommt, denen man nicht ausweichen, sie nicht vorhersehen oder sie auf eine andere Art verhindern konnte. Die Flugliniengesellschaft behält sich das Recht zur Änderung der Flugpläne, auch kurz vor dem Abflug, doch der Reisende muss über diese Änderungen in Kenntnis gebracht werden. Die Zeit der Abreise kann auch nachmittags bzw. spät abends sein, die Heimreise ist am Morgen. In jedem Fall gilt es aber, dass der Tag der Abfahrt und der Tag der Heimkehr zusammen zu Reise gehört. Wenn der Reisende spät abends ankommt, ist der Hotelier nicht verpflichtet ein Abendessen anzubieten. Dienstleistungen, die der Reisende reserviert, gelten nur bis zu der Dauer des Aufenthalts im ausgewähltem Ort und Objekt. Wenn die Abreise morgens stattfindet, hat der Reisende trotz der bezahlten Halbpension, Vollpension oder All-inclusive nicht das Recht das Geld für das Frühstück, Mittag- oder Abendessen rückerstattet zu bekommen. Nach Internationalen Brauch kann eine Mahlzeit im Flugzeug als Teil des reservierten Angebots gelten.

SITZORDNUNG

Die SITZPLÄTZE für Busreisen in Europa werden vom Reisebüro KARETA zugewiesen, was davon abhängt, wann die Anmeldung gemacht wurde (Bezahlung der Reservierung in Höhe von 30% bzw. die erste Ratte, sowie die Einhaltung der gesamten Zahlungsbedingungen). Das Reisebüro KARETA behält sich das Recht, das letzte Wort bei der Platzierung der Reisenden zu haben, wegen eventueller Änderungen bei der Anmeldung und der Verfügbarkeit der Sitzplätze im Bus. Auf Flügen sowie auf allen anderen Interkontinentalen Reisen wird die Sitzordnung nur dann festgelegt, wenn es möglich und sinnvoll ist, was aber von der Gruppenzahl und des Reiseverkehrsmittels abhängt.

TOURISTISCHE FÜHRUNGEN

Ausflüge werden von unseren qualifizierten Reiseführern durchgeführt. Das Reisebüro KARETA teilt einer Führung seine große Aufmerksamkeit zu, denn wir sind uns bewusst, dass eine erfolgreiche Reise von einer guten Führung abhängig ist. Wegen möglicher unabsehbarer Vorkommnisse, nimmt sich das Reisebüro das Recht den Reiseführer zu wechseln, für dessen Qualität wir aber auch garantieren.

REKLAMATIONEN

Der Reisende ist dazu verpflichtet Leistungen oder Dienstleistungen noch am selben Ort in schriftlicher oder einer anderer angemessener Weise bei dem Reiseführer oder einem Vertreter des Reisebüros KARETA zu reklamieren (falls am Ort selber kein Reiseführer oder ein Vertreter des Reisebüros KARETA zu Verfügung steht ist der Reisende dazu verpflichtet, eventuelle Probleme der Geschäftsstelle des Reisebüros KARETA in Ravne na Koroškem unter der Nummer 00386 82 058 944 zu melden). Falls Probleme am Ort selber nicht behoben worden sind, kann der Reisende mindestens 2 Monate nach der Reise bzw. Urlaubs Reklamation anbringen, ansonsten ist die Reklamation nicht gültig. Die Reklamation ist auch nicht gültig, wenn der Reisende nicht den Namen des Hotels oder die Zimmernummer, Appartementnummer bzw. Nummer des Bungalows in dem Objekt in dem er wohnte (Hotel, Appartement, Bungalow, Privatzimmer) anführt.

Falls sich, nach dem Inhalt der Reklamation hin herausstellt, dass Probleme am Ort selbst hätten gelöst werden können (z.B. Mangelhaft gereinigtes Zimmer, Einrichtung, Zimmerlage u.a.), der Reisende aber die Probleme am Ort selber nicht reklamiert hat und den Reiseführer bzw. das Reisebüro KARETA oder dessen Vertreter selbst nicht in Kenntnis gebracht hat, wird es gehandelt, dass der Reisende mit dieser Dienstleistung zufrieden war, so verliert er das Recht später eine Reklamation einzulegen mit der Forderung eines Preiserlasses der Dienstleistungen bzw. Schadensersatz.

Der Reisende ist verpflichtet bei der Behebung des Problems der Reklamation zusammen mit dem Vertreter bzw. Anbieter der Dienstleistung in guter Manier zusammenzuarbeiten. Falls der Reisende, das für die Dienstleistung angebotene Lösungsproblem nicht annimmt, das nach dem Programm zu bezahlten Dienstleistungen zählt, wird das Reisebüro KARETA die spätere Reklamation nicht annehmen.

Der Reisende kann in dem gegebenen Datum die Reklamation schriftlich einlegen. Der Reisende soll die schriftliche Reklamation per Einschreiben zu der Adresse NARDA-Kareta Turizem d.o.o., Prežihova Ulica 24. 2390 Prevalje, Slovenija schicken. Ohne eine schriftliche Reklamation behandelt das Reisebüro KARETA keine Ansprüche auf Preiserlas, Schadenersatz oder andere Ansprüche.

Die Reklamation muss unterschrieben werden, einlegen kann sie aber jeder Reisende entweder in seinem Namen oder Bevollmächtigung Dritter. Die Bevollmächtigung muss bei der Reklamation eingelegt werden.

Die Reklamation muss begründet werden. Der Reisende soll daher auch entsprechende Beweise und/oder Bestätigung des Hoteliers, Transportunternehmens bzw. anderer entsprechender Personen über der tatsächlichen Situation, Aufgrund dessen der Reisende sein Anspruch erhebt, beilegen.

Die Höhe der Reklamation ist auf der Höhe des Preises des bezahlten Arrangements beschränkt. Falls die Schuld bei dem Reisebüro KARETA liegt, dass es zur Erfüllung eines Programms oder einiger Dienstleistungen nicht gekommen ist, hat der Reisende den Anspruch zur Reklamation in der Höhe des realen Werts der nicht durchgeführten Dienstleistungen. Diese Bedingung gilt nicht, wenn das Reisebüro KARETA das Recht zur Programmänderung oder Kündigung des Arrangements, gemäß diesen allgemeineren Bedingungen und per Gesetz hat.

GEPÄCK

Das Reisebüro KARETA haftet nicht für den Raub des Gepäcks oder anderer Wertgegenstände. Das Reisebüro ist nur ein Vermittler zwischen den Reisenden und dem Transportunternehmen/Hotelier oder der Polizei, aber ohne anderer materiellen Pflichten. Bei Flügen hat der Reisende das Recht sein Gepäck bis zu 20kg auf einem Linienflug transportieren zu lassen, bis zu 15kg bei Charterflügen (für verschiedene Destinationen können andere Bedienungen gelten, das ist von Flugunternehmen und den Umständen abhängig. Für jedes weitere Kilo muss der Unterschied als Zuzahlung angerechnet werden. Für das Gepäck im Flugverkehr ist das Flugunternehmen verantwortlich.

FLÜGE

Für Flüge sind einzelne Transportunternehmen verantwortlich, daher kann das Reisebüro KARETA für bestimmte Veränderung, die deswegen entstehen, nicht die Verantwortung tragen. Besonders bei CHARTERFLÜGEN kann es passieren, dass sich die Abflugzeit auch kurz vor dem Abflug ändert. Das Reisebüro KARETA trägt keine Haftung für Flüge. Die Reisenden müssen Schadensersatz vom Flugunternehmen selbst fordern.

REISEDOKUMENTE

Der Reisende, der sich für eine Reise ins Ausland anmeldet, muss einen gültigen Reisepass oder ein anderes gültiges Dokument haben, dass ihm erlaubt ins ausgewählte Land einzureisen.

Falls Länder für die Einreise eine festgelegte zeitliche Gültigkeit des Reisedokuments vorschreiben hat der Reisende die Pflicht auf diese Bedingungen selbst aufzupassen, das Reisebüro KARETA trägt für mögliche Unannehmlichkeiten oder falls der Reisende gezwungen ist seine Reise abzubrechen, keine Verantwortung. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er sich vor der Abreise bzw. bis zu dem Termin, der im Programm steht, ein Visum für Länder in die er reist anschafft und dass er sich für Länder, in denen es nötig ist, impft. Falls der Reisende diese Pflichten nicht erfüllt, handelt das Reisebüro KARETA nach den Bedingungen, die für den Rücktritt der Reise angeführt werden. Falls dem Reisenden im Prozess der Visum Beantragung das Reisebüro KARETA hilft, garantiert sie nicht für eine erfolgreiche Visum Ausstellung. Vermittlung des Reisebüros KARETA bei der Ausstellung des Visums ist in dem Preis der Reise nicht inbegriffen, sondern wird extra bezahlt. Die Kosten der Erwerbung des Visums erstattet das Reisebüro KARETA dem Reisenden nicht. Falls dem Reisenden der Zutritt ins Land verwehrt wurde oder andere Hindernisse vorkommen, trägt der Reisende die Kosten selbst. Falls die erforderlichen Dokumente die für die Ausstellung des Visums in der Zeit, die im Programm oder Angebot des Reisebüros KARETA steht nicht vorgelegt wurden, wird es gehandelt, dass der Reisende sich sein Visum selbst beschafft.

Wegen der Forderung in dem internationalen Passagierverkehr (Flug, Schiff, Bus), ist der Reisende verpflichtet bei der Anmeldung alle wichtigen Daten über alle Teilnehmer der Reise oder des Urlaubs, die er anmeldet, anzugeben. Die Daten müssen, mit den offiziellen Dokumenten, die der Reisende, nach den geltenden Einreisebestimmungen für Länder, mit sich tragen muss, übereinstimmen. Falls falsche Daten des Reisenden für Verspätungen, Zusatzkosten oder für den Reiseabbruch verantwortlich sind, ist für anfallende Kosten die die Teilnehmer der Reise tragen der Reisende selbst verantwortlich.

ZOLLBESTIMMUNGEN

Der Reisende ist verpflichtet alle Zoll- und Devisenbestimmungen der Republik Slowenien, sowie anderer Länder in die er einreist oder durch sie fährt einzuhalten. Wenn die Bestimmungen vom Reisenden nicht eingehalten werden, trägt er die Folgen und Kosten, die wegen ihm angefallen sind für sich selbst, die Reisenden, das Reisebüro KARETA und andere.

GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

Falls im Programm Impfungen angeführt oder verlangt werden muss sich jeder Reisende selbst den Internationalen Impfausweis-Gelbes Büchlein besorgen, in denen erledigte Impfungen angeführt sind. Das Reisebüro KARETA haftet nicht für mögliche Verwicklungen oder den Reiseabbruch, wegen des nicht Einhaltens der Gesundheitsbestimmungen des Landes in dem der Reisende einreist oder des Programms an den er sich angemeldet hat, sowie auch für die Kosten die dafür anfallen.

PERSONENDATENSCHUTZ

Das Reisebüro KARETA handelt mit den Informationen der Reisenden gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags akzeptiert der Reisende die Verwendung seiner Daten, mit der Absicht der vertraglichen Einhaltung und Erfüllung der Bedingungen und Rechte, außerdem werden die Daten auch mit der Absicht direkter Vermarktung, Marktumfrage, Kundensegmentierung, statistische Bearbeitung und Benachrichtigung über das Angebot des Reisebüros KARETA und dessen Partnern genutzt. Falls der Reisende das nicht will kann er das bei der Anmeldung kundtun.

 

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten seit dem 1.1.2016.

Narda-Kareta turizem d.o.o

Ravne na Koroškem